Mitgliedschaft

Wir freuen uns über jedes neue Mitglied, denn damit fördern Sie unsere Vereinsziele und stärken unsere Gemeinschaft. Gerne laden wir alle ein, auch diejenigen, die unsere Angebote bisher noch nicht genutzt haben. Im Albverein finden Sie rasch Anschluss, unabhängig von Ihrem Alter.

Ein Beitritt zum Schwäbischen Albverein ist das ganze Jahr über möglich. Senden Sie dazu einfach die Beitrittserklärung unterschrieben an unseren Rechner oder Vorstand. Danach erhalten Sie per Post Ihre Mitgliedskarte. Für jedes Mitglied ist eine eigene Beitrittserklärung erforderlich.

Unsere Beiträge sind erschwinglich:
Erwachsene als Einzelmitglieder ………………… 45 Euro
Familie, alleinerziehend ……………………………… 38 Euro
Familien, Ehepaare, Partnerschaften …………… 63 Euro
Jugendliche als Einzelmitglieder (15-27 Jahre) 19 Euro
Kinder (bis zum vollendeten 14. Lebensjahr … 4 Euro

Als Mitglied des Schwäbischen Albvereins haben Sie ohne zusätzliche Kosten Anspruch auf folgende Leistungen:

  • die 4-mal jährlich erscheinenden „Blätter des Schwäbischen Albvereins“
  • die jährlich erscheinende Wanderkarte
  • einmal pro Jahr eine verbilligte Übernachtung in einem der Wanderheime des Schwäbischen Albvereins
  • freien Eintritt bei allen Aussichtstürmen des Schwäbischen Albvereins
  • Ermäßigung beim Kauf bestimmter Karten und Bücher im Lädle in der Hauptgeschäftsstelle in Stuttgart oder über den Onlineshop
  • Unfallversicherung bei geführten Wanderungen des Schwäbischen Albvereins
  • den kostenlosen jährlichen Wander- und Veranstaltungsplan
  • die persönliche DWV-Mitgliedskarte (Mitgliedskarte des Deutschen Wanderverbands)
  • und vieles mehr 


Die Bezahlung des Beitrags
ist am einfachsten per Bankeinzug, alternativ per Überweisung auf unser Konto. Der Beitrag wird am 1. Februar jedes Kalenderjahres fällig. Beiträge von Neumitgliedern, die unter dem Jahr eintreten, werden ohne vorherige Ankündigung zeitnah nach Eintritt eingezogen. Bitte senden Sie uns die Einzugsermächtigung zusammen mit der Beitrittserklärung zu. Der gezahlte Mitgliedsbeitrag gilt jeweils für das laufende Kalenderjahr.
Vom Jahresbeitrag verbleibt ein kleiner Teil bei der Ortsgruppe zur Bestreitung ihrer Ausgaben. Der Großteil wird dem Hauptverein für dessen zentrale Aufgaben abgeführt.

Datenschutzhinweise für Neumitglieder
Datenschutzerklärung des Vereins
Satzung der Ortsgruppe Blaubeuren

Sie haben noch Fragen? Dann sprechen Sie uns gerne an.